Wie können Sie helfen?
Die „Mainzer Palliativstiftung – Leben bis zuletzt“ ist für jede Zuwendung dankbar! Ihre Spende kann den Patienten der Palliativstation direkt helfen und die ärztliche und pflegerische Versorgung verbessern – wie, das zeigen diese Beispiele:
- Leuchtturm-Projekt BCD („Best Care for the Dying“): Nicht alle Palliativpatienten können und müssen auf die Palliativstation übernommen werden. Das Mobile Palliative Care Team der Universitätsmedizin betreut unheilbar kranke Patienten auf den Akutstationen der Universität und unterstützt die primär behandelnden Ärzte und Pflegekräfte. Ein Schwerpunkt liegt in der Überleitung in den häuslichen Bereich. Die Palliativstiftung finanziert derzeit 1 Pflegestelle in diesem Team (jährliche Kosten 60.000 Euro).
- Musiktherapie auf der Palliativstation: Die Palliativstiftung finanziert die Hälfte der Kosten für eine Musiktherapeutin auf der Palliativstation. Musiktherapie ist mehr als Entspannung – sie kann das zum Ausdruck bringen, was unausprechlich ist (jährliche Kosten 14.000 Euro)
- Etablierung einer Palliativmedizinischen Tagesklinik an der Universitätsmedizin Mainz: Die Palliativmedizinische Tagesklinik soll eine Versorgungslücke für PatientInnen schließen, die unter Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung leiden, die aktuell in der Regelversorgung kein adäquates Angebot zur Wiederherstellung oder Verbesserung ihrer Lebensqualität finden. Dies kann während und jenseits erkrankungsmodifizierender Therapien der Fall sein. Diese Situationen sind auch für begleitende Angehörige oder Freunde belastend. Das Projekt Tagesklinik will zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Behebung von Versorgungsdefiziten beitragen und der Optimierung der interdisziplinären und sektorübergreifenden Zusammenarbeit dienen. Die Palliativstiftung fördert die Projektarbeit im Rahmen der konzeptionellen Entwicklung und Etablierung dieser Tagesklinik mit 25.000 Euro.
- Weitere von der Palliativstiftung getragene Finanzierungsmaßnahmen betreffen die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern, die Ausrichtung von palliativmedizinischen Symposien und Verbesserungen der Ausstattung der Palliativstation
Die „Mainzer Palliativstiftung – Leben bis zuletzt“ ist für jede Zuwendung dankbar! Mit Ihrer Spende, Zustiftung oder Ihrem Namensfonds helfen Sie ganz konkret, dass schwerstkranke und sterbende Menschen in Mainz die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten und bis zuletzt Nähe und Zuwendung erfahren.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, die Mainzer Palliativstiftung finanziell zu unterstützen: Die Spende, die Zustiftung und den Namensfonds.
Die Spende – am besten regelmäßig
Auch mit einer kleinen Spende können Sie uns helfen. Besonders dankbar sind wir für die Zusage eines festen jährlichen Spendenbeitrags, da wir so mit festen Einnahmen kalkulieren können.
Die einfachste und sicherste Möglichkeit, die Mainzer Palliativstiftung durch eine Spende zu unterstützen, ist die Lastschrift: Füllen Sie einfach das Spendenformular aus (Download hier) und senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post – schon leisten Sie Ihren regelmäßigen Beitrag zur Unterstützung der Mainzer Palliativmedizin.
Natürlich erhalten Spender auf Wunsch eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt. Wenn Sie mehr als 2.000 Euro spenden, werden Sie auch namentlich auf der Stiftertafel der Palliativstation genannt.
Download Informationsbroschüre mit Spendenformular (PDF, 456 KB)
Bankverbindung:
Mainzer Volksbank MVB
(BLZ:551 900 00)
Konto: 8444 044
IBAN: DE 87 5519 0000 0008 4440 44
BIC: MVBMDE55XXX
Direkt via Paypal
Die Zustiftung – ideal für größere Beträge
Wenn Sie einen höheren Einzelbetrag spenden möchten, können Sie diesen als „Zustiftung“ der Palliativstiftung zukommen lassen und so zur Stärkung des Stiftungsvermögens beitragen.
Auch Zustifter werden ab einem Stiftungsbetrag von 2.000 Euro namentlich auf der Stiftertafel der Palliativstation genannt.
Der Namensfonds – Helfen mit einem guten Namen
Es besteht auch die Möglichkeit, innerhalb der Palliativstiftung einen eigenen „Namensfonds“ zu bilden, der einen von Ihnen gewählten Namen trägt. Das gilt insbesondere auch für Zuwendungen im Rahmen von Testamenten und Vermächtnissen.
Weitere Informationen: